Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Schweizer Kunden bei home24

Die Antwort von home24.de auf Kundenanfrage zur MwSt.-Rückerstattung:
Sie haben uns um eine Mehrwertsteuerrückerstattung gebeten. Für diese Erstattung bitten wir Sie um folgende Unterlagen:
Für Diplomaten:
Eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Gastmitgliedstaates (die Botschaft, bei der Sie Mitarbeiter sind) bzw. eine von der begünstigten Behörde selbst ausgestellte Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster - „Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer und/oder der Verbrauchssteuer“ vollständig ausgefüllt und mit Dienststempel der ausstellenden Behörde versehen.
Für Nicht EU–Länder :
Bitte senden Sie uns einen Nachweis der Ausfuhrlieferung aus Deutschland in das entsprechende Land mit dem Dienststempel der Zollbehörde. Helgoland: Für Helgoland sind keine bestimmten Nachweispflichten oder Unterlagen notwendig.
Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:
Home24 GmbH
-Steuerabteilung-
Greifswalder Str. 212-213
10405 Berlin
Sobald wir die entsprechenden Unterlagen von Ihnen erhalten und diese geprüft haben, werden wir schnellstmöglich alles Weitere veranlassen.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und verbleiben mit besten Grüßen
Ihr Team von Home24
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