Gute Neuigkeiten für Kunden einer Lieferadresse in Deutschland: Zoll stempelt wieder - 16.10.2015 -
Als am 11.09.2015 der deutsche Zoll bekanntgab keine Rechnungen von Online-Einkäufen zu stempeln, kam dies für viele Schweizer Kunden überraschend da dadurch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer nicht mehr möglich war. Ebenso überraschend erfuhren wir nun am gestrigen Abend von einer Grenzpost-Kundin, dass die Ausfuhr ihres Einkaufes wieder bescheinigt wurde. Nach kurzer Recherche fanden wir folgende Mitteilung des deutschen Zolls welche bestätigt, dass eine MwSt.-Rückerstattung für Schweizer Kunden im nichtkommerziellen Reiseverkehr ab sofort wieder möglich ist: |
zurück zu den Neuigkeiten |