Neue Regelung: Zoll stoppt Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Schweizer, die ihre Online-Einkäufe an eine deutsche Lieferadresse schicken - 16.09.2015 -
Überrascht sind hierbei nicht nur die vielen Schweizer Kunden an den Zollämtern, sondern auch die Zollbeamten selbst. Eilig werden Schilder angebracht, um über die neue Regel zu informieren. Einen genauen Grund der Bundesfinanzdirektion für die plötzliche Änderung ist aktuell noch nicht veröffentlicht. Dies ist auch aus verschiedenen Presseinformationen von SRF, BLICK und der Badischen Zeitung zu entnehmen. Die Frage, ob diese Regel gegen das Freihandelsabkommen CH-EU verstößt, steht ebenfalls im Raum. Die Möglichkeit für Schweizer Kunden bei einem Online-Einkauf die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, war zusätzlich zu den bereits niedrigeren Preisen sehr attraktiv. Das System, seine Waren nicht in die Schweiz liefern zu lassen, sondern an eine Grenzpost Filiale direkt an der Grenze, bietet jedoch weiterhin eine große Ersparnis. Es muss weder mit hohen Versandkosten noch mit unerwarteten Zollgebühren gerechnet werden. Die Resonanz auf die Verfügung wird von den meisten Kunden von Grenzpost jedoch sehr gelassen betrachtet. Natürlich würde ein großer Teil gerne die Möglichkeit haben die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, jedoch wird dies aufgrund des Aufwands schätzungsweise nur in 20% aller Einkäufe genutzt. In der Gesamtbetrachtung ist der Einkauf mit der Nutzung einer deutschen Lieferadresse immer noch so attraktiv, dass Annahme von Paketen, wie es beispielsweise Grenzpost anbietet, trotzdem gerne weiterhin genutzt werden um schnell und sicher die große Auswahl von deutschen und EU Onlineshops kostengünstig zu nutzen. |
|