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Formulare für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung |
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<Formular öffnen> |
Anfrageformular MwSt.-RückerstattungFalls Ihr Onlinehändler keine Angaben wie z.B. Amazon (siehe hier)* anbietet, haben wir hier ein vorgefertigtes Anschreiben zur Anfrage bei Ihrem Online-Händler. Vervollständigen Sie ganz einfach das Formular oder übernehmen den Text mit copy&paste und senden Sie es ab. Um zukünftigen Kunden weitere Anfragen zu ersparen, können Sie es sehr gerne Grenzpost mitteilen, wenn Ihnen Ihr Händler die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Grenzpost wird dann den Händler in die Händlerliste aufnehmen. |
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Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung (Ausfuhrschein)
Die Ausfuhr- und Abnahmebescheinigung können Sie als Händler Ihren Bestellungen an eine deutsche Lieferadresse beilegen. Der Kunde kann diese nun bei der Ausfuhr aus Deutschland abstempeln und Ihnen zukommen lassen. Allerdings ist eine Rechnung mit einer schweizer Rechnungsadresse hierfür auch ausreichend. Sie sind Händler und benötigen eine Blanko-Version der Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung? Der deutsche Zoll bietet auf seiner Homepage zudem auch noch ein Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr zum Download an. |
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